SELBSTVERTEIDIGUNG

 

Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet.

Das Selbstverteidigungsrecht ist auch im Völkerrecht verankert (Genfer Konventionen). Es existiert eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung von Angriffen, die unter anderem in Einrichtungen der Familienbildung und Volkshochschulen erlernt werden können. Hier nur einige Beispiele: Wenn Kinder nicht zu Fremden ins Auto steigen und die Haustür nicht öffnen wenn es klingelt, dann vermeiden sie potentiell gefährliche Situationen. Ebenso handelt, wer um gewisse Menschengruppen lieber einen Bogen macht, Abkürzungen durch menschenleere Gegenden vermeidet, oder sich nicht verbal provozieren lässt.

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